Ein Architekt ist auch nach Fertigstellung des Hauses noch in der Pflicht. Schließlich hat er die Fachkompetenz und die Kenntnis über die verwendeten Materialien – und auch darüber, wie man diese pflegen und behandeln muss. Die Bauherrschaft weiß das meistens nicht – und schnell ist das Malheur da.
Im jetzt entschiedenen Falle hatten die Fensterrahmen aus Holz schon bald angefangen zu faulen. Der Architekt hatte es unterlassen, darauf hinzuweisen, wie die Holzrahmen zu behandeln sind, damit die Freude daran möglichst lange anhält.
Das OLG in Koblenz verurteilte deswegen einen Architekten zum Schadenersatz.