Wenn man mit seinem Schreibtischstuhl über Echtholzparkett fährt, kann das beträchtliche Schäden am Parkett verursachen.
Klar ist, dass solche Schäden vom Mieter ersetzt werden müssen, denn sie gehören nicht zur normalen Abnutzung des Fußbodens.
Nun hat eine Mieterin den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet – und die hat die Regulierung abgelehnt. Das geht nicht so einfach, entschied das Landgericht Dortmund. Einer beabsichtigten Klage der Mieterin gegen die Versicherung billigte das Gericht hinreichende Erfolgsaussichten zu und bewilligte Prozesskostenhilfe.
Hieraus folgt, dass bei Schäden an der Mietsache genau darauf geschaut werden muss, ob nicht doch die Versicherung des Mieters dafür aufkommen muss.