Unfall: Der Mietwagen darf nicht zu viel kosten

Nach einem Unfall ist der Ärger unter Umständen groß. Trotzdem darf man sich nicht auf die Angaben des Autovermieters einfach so verlassen.

Im Rahmen der Schadenminimierungspflicht muss der Unfallgegner – beziehungsweise dessen Versicherung – nicht alle Kosten für jedes Mietauto ersetzen.

Hieraus folgt, dass sich der Geschädigte immer nach dem günstigsten Tarif erkundigen muss – ansonsten läuft er Gefahr, auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben. Das hat jetzt das OLG in Koblenz so entschieden.

Mietwagen nach Unfall muss billig sein – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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