Nach einem Unfall ist der Ärger unter Umständen groß. Trotzdem darf man sich nicht auf die Angaben des Autovermieters einfach so verlassen.
Im Rahmen der Schadenminimierungspflicht muss der Unfallgegner – beziehungsweise dessen Versicherung – nicht alle Kosten für jedes Mietauto ersetzen.
Hieraus folgt, dass sich der Geschädigte immer nach dem günstigsten Tarif erkundigen muss – ansonsten läuft er Gefahr, auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben. Das hat jetzt das OLG in Koblenz so entschieden.