Ein Vermieter muss nicht immer und jederzeit seine Leitungen überprüfen – wenn es einen bestimmten Anlass dafür gibt, aber schon. Das hat das Landgericht in Berlin so entschieden. die pauschale Behauptung, es habe in der Vergangenheit auch schon Probleme gegeben, reicht nicht aus. Daraus folgt, dass erst, wenn dem Vermieter ein konkreter Anlass bekannt wird, er dann auch eingreifen muss – dann allerdings wohl unverzüglich.
Hintergrund war die Schadenersatzklage eines Autohalters, der eine Tiefgarage gemietet hatte. Steter Tropfen höhlte hier zwar nicht den Stein – hinterließ aber eine Kalkschicht auf dem Auto. Der Halter verlangte hier Schadenersatz – Geld für eine Neulackierung. Das Gericht wies ihn ab.