Das Verwaltungsgericht in Kassel erkannte auf ein Streikrecht auch für beamtete Lehrer. Voraussetzung ist demnach, dass Beamte dann streiken dürfen, wenn sie nicht hoheitlich tätig werden.
Das Verwaltungsgericht in Kassel erkannte auf ein Streikrecht auch für beamtete Lehrer. Voraussetzung ist demnach, dass Beamte dann streiken dürfen, wenn sie nicht hoheitlich tätig werden.