Das OLG in München hat entschieden, dass eine Amtspflichtverletzung bei falscher Rentenberatung Schadenersatzansprüche auslösen kann. Im konkreten Fall hatte der Berater der Rentenversicherung den Ratsuchenden nicht hinreichend aufgeklärt und den zu bewertenden Sachverhalt nicht ausreichend erforscht. Deshalb war dieser von einem Anspruch auf Rente ausgegangen, der ihm aber in Wirklichkeit nicht zustand.