Keine Rente wegen Falschberatung – Schadenersatz

Das OLG in München hat entschieden, dass eine Amtspflichtverletzung bei falscher Rentenberatung Schadenersatzansprüche auslösen kann. Im konkreten Fall hatte der Berater der Rentenversicherung den Ratsuchenden nicht hinreichend aufgeklärt und den zu bewertenden Sachverhalt nicht ausreichend erforscht. Deshalb war dieser von einem Anspruch auf Rente ausgegangen, der ihm aber in Wirklichkeit nicht zustand.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: