Meisterzwang und Altgesellenregelung verfassungskonform

Hier eine interessante Nachricht von DATEV:
Das Bundesverwaltungsgericht musste sich einmal wieder mit der Zulässigkeit der Beschränkungen des Handwerkerrechts beschäftigen. Im jetzt entschiedenen Fall ging es darum, ob der Meisterzwang mit der Altgesellenregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Das Gericht kam hier zu dem Ergebnis, die Handwerksrechtliche Beschränkung des Berufszugangs über Meisterprüfung oder Altgesellen-Regelung sei verfassungskonform.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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