Das bayerische Landessozialgericht hat eine wegweisende Entscheidung zur Sozialhilfe getroffen, wenn es um die Leistung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung der Hilfsbedürftigen geht.
Das bayerische Landessozialgericht hat eine wegweisende Entscheidung zur Sozialhilfe getroffen, wenn es um die Leistung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung der Hilfsbedürftigen geht.