Der BGH hat zu den Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB klärende Worte gefunden. Demnach dürfen die Anforderungen, die an die Vermieter gestellt werden, nicht allzu hoch sein.
Mehr dazu bei DATEV.
Der BGH hat zu den Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB klärende Worte gefunden. Demnach dürfen die Anforderungen, die an die Vermieter gestellt werden, nicht allzu hoch sein.
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