Alte Schrottimmobilien: Verjährungsfrist läuft ab

Die Schwäbische Zeitung weist auf die drohende Verjährung bei Immobilien hin. Dies betrifft insbesondere Ansprüche wegen so genannter Schrottimmobilien.

Alte Schrottimmobilien: Verjährungsfrist läuft ab – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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