Das Bundesarbeitdgericht hat entschieden, dass eine mehrmalige Inanspruchnahme der Pflegezeit nicht möglich sei. Dies gilt selbst dann, wenn die erstmalige Inanspruchnahme nur von kurzer Dauer ist, Mehr dazu bei DATEV.
Das Bundesarbeitdgericht hat entschieden, dass eine mehrmalige Inanspruchnahme der Pflegezeit nicht möglich sei. Dies gilt selbst dann, wenn die erstmalige Inanspruchnahme nur von kurzer Dauer ist, Mehr dazu bei DATEV.