Heißen Kaffee verschüttet… Selber Schuld ? Verfasst vonRoland Hoheisel-Gruler2. Dezember 20112. Dezember 2011Veröffentlicht inwas Recht ist...Schlagwörter:Kaffee, Schmerzensgeld Wer sich an heißem Kaffee verbrüht und dabei überwiegend selbst dran Schuld ist, kann kein Schmerzensgeld erwarten. Heißen Kaffee verschüttet: Kein Schmerzensgeld – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de. Teilen Sie dies mit:E-MailPinterestWhatsAppTelegramSkypejusmeumDruckenRedditTwitterLinkedInTumblrPocketGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen... Ähnliche Beiträge Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer Mehr Beiträge anzeigen