Kind verletzt sich an Zaun: Eigentümer haftet nicht

Wenn ein Kind sich beim Überklettern eines Zaunes verletzt, heißt das nicht automatisch, dass der Eigentümer für den Schaden Aufkommen muss.

Kind verletzt sich an Zaun: Eigentümer haftet nicht – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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