Laptop im Auto zerquetscht – Haftpflicht muss nicht zahlen

Hier eine interessante Nachricht von DATEV:

Zerquetschter Laptop – Kein Schadenersatz bei so genannter „Kleine Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugsklausel“. Die Haftpflichtversicherung ist wegen dieser Klausel nicht ersatzpflichtig.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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