Hier eine interessante Nachricht von DATEV:
Zerquetschter Laptop – Kein Schadenersatz bei so genannter „Kleine Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugsklausel“. Die Haftpflichtversicherung ist wegen dieser Klausel nicht ersatzpflichtig.
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Zerquetschter Laptop – Kein Schadenersatz bei so genannter „Kleine Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugsklausel“. Die Haftpflichtversicherung ist wegen dieser Klausel nicht ersatzpflichtig.