Testamente stellen Papiere dar, die zum höchstpersönlichen Lebensbereich gehören. Sie sind daher von der Beschlagnahme ausgenommen.
Testamente dürfen nicht beschlagnahmt werden – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.
Testamente stellen Papiere dar, die zum höchstpersönlichen Lebensbereich gehören. Sie sind daher von der Beschlagnahme ausgenommen.
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