Testamente dürfen nicht beschlagnahmt werden

Testamente stellen Papiere dar, die zum höchstpersönlichen Lebensbereich gehören. Sie sind daher von der Beschlagnahme ausgenommen.
Testamente dürfen nicht beschlagnahmt werden – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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