Das Mediationsgesetz muss jetzt erst noch durch den Vermittlungsausschuss. Nachdem der Bundestag zum Jahreswechsel das Gesetz einstimmig verabschiedet hatte, hatte nun der Rechtsausschuss des Bundesrates Bedenken angemeldet.
Konkret scheint es darum zu gehen, dass die gerichtsinterne Mediation nach dem Willen der Länder gestärkt in das Gesetz hineingeschrieben werden sollte. Das Güterrichtermodell hat den Segen der Länder nicht bekommen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich hier auf den Seiten von LTO.