Das Sozialgericht in Gießen hatte sich in einem Verfahren gegen das Jobcenter Lahn Dill mit der Frage zu befassen, wie die angemessene Kaltmiete richtig zu berechnen ist.
Das Gericht bescheinigte hier dem Jobcenter ein schlüssiges Konzept und damit die korrekte Berechnung. Die Klage wurde abgewiesen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes nachvollziehbar wiedergegeben werden müssen Die verwendeten Daten sind im konkreten Verfahen als repräsentativ erkannt worden, denn sie wurden nach anerkannten mathematisch-statistischen Standards ausgewertet und werden laufend fortgeführt. Dabei ging das Jobcenter zusätzlich zugunsten der Hilfebedürftigen von einem mittleren Wohnungsstandard aus.
Das Bundessozialgericht vertritt dagegen noch die Auffassung, dass lediglich ein im unteren Marktsegment liegender Standard gefordert wird, der einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt.