Hier eine interessante Entscheidung des Amtsgerichts München:
Tätowierer darf bei fehlerhaftem Tattoo nachbessern.
Mehr dazu bei DATEV.
Hier eine interessante Entscheidung des Amtsgerichts München:
Tätowierer darf bei fehlerhaftem Tattoo nachbessern.
Mehr dazu bei DATEV.