Aus der Süddeutschen Zeitung:
Die neuen Hartz-IV-Sätze sind falsch berechnet und damit verfassungswidrig: Diese Entscheidung hat das Berliner Sozialgericht getroffen und nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei „unzureichend gewürdigt“.