Hartz IV-Sätze verfassungswidrig ?

Aus der Süddeutschen Zeitung:
Die neuen Hartz-IV-Sätze sind falsch berechnet und damit verfassungswidrig: Diese Entscheidung hat das Berliner Sozialgericht getroffen und nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei „unzureichend gewürdigt“.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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