Die Süddeutsche Zeitung schreibt über das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Phishing:
Ein Kunde muss selbst die Kosten tragen, wenn Betrüger im Online-Banking per Phishing Zugangsdaten zu seinem Konto erbeuten. Der Bundesgerichtshof hat einer Bank recht gegeben – weil sie ihre Kunden vor den Kriminellen gewarnt hatte.