Das AG München bestätigt die Haftung eines Hoteliers für Schäden durch zerberstende Glas-Duschtür. Verschulden ist nicht notwendig . Eine Gefahrenlage bei Vertragsschluss stellt demnach einen Mangel dar. Mehr dazu bei DATEV.
Das AG München bestätigt die Haftung eines Hoteliers für Schäden durch zerberstende Glas-Duschtür. Verschulden ist nicht notwendig . Eine Gefahrenlage bei Vertragsschluss stellt demnach einen Mangel dar. Mehr dazu bei DATEV.