Jobcenter muss Lernförderung auch bei Ganztagesschülern zahlen

Der Anspruch auf angemessene Lernförderung nach § 28 SGB II besteht auch für Schüler einer Ganztagsschule.

Dies hat jetzt das Sozialgericht in Speyer entschieden.

Mehr dazu auf den Seiten von DATEV.

Roland Hoheisel-Gruler

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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