Keine „Gehsteigberatung“ im Schwangerschaftskonföikz

Die so genannte „Gehsteigberatung“ in Freiburg bleibt weiterhin verboten. Dies hat der VGH Baden-Württemberg entschieden. Die gezielte Ansprache von Frauen in der Nähe einer Beratungsstelle verstoße demnach gegen deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Deswegen stelle die Gehsteigberatung auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Mehr dazu auf den Seiten von DATEV.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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