Das Immobilienportal auf haufe.de weist auf eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofes hin.
Demnach liegt es in der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer selbst, über eine Kreditaufnahme durch die WEG zu beschließen.
Nähere Informationen zu dem Urteil des BGH gibt es hier auf den Seiten von haufe:
BGH: Eigentümer können über WEG-Kreditaufnahme beschließen – Verwaltung – Immobilien – haufe.de.