Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Unternehmen, die dauerhaft Leiharbeiter beschäftigen, verpflichtet sein können, diese zu übernehmen. Die Richter in Erfurt sprachen sogar von einem „institutionellen Rechtsmissbrauch“.
Damit steigen die Chancen der in Leiharbeit beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einen Anspruch auf ein reguläres Arbeitsverhältnis beim Einsatzbetrieb zu haben.
Näheres zu dem Urteil findet sich hier auf den Seiten der FAZ:
Urteil: Unternehmen muss Leiharbeiter übernehmen – Wirtschaftspolitik – FAZ.