Auf den ersten Blick scheint es so zu sein, dass ein Kind einen Vater und eine Mutter hat. Die moderne Fortpflanzungsmedizin sowie das derzeit geltende Abstammungsrecht können aber dazu führen, dass sich fünf Eltern ein Kind teilen:
Denn der biologische Vater muss nicht der rechtliche Vater sein – denn der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist, wird Vater im Rechtssinne, auch wenn er biologisch mit dem Kind nicht verwandt ist.
In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten – nicht aber in anderen Ländern. Und so kann die Frau, die ein Kind gebiert, unter Umständen nicht die biologische Mutter sein. Kompliziert wird es, wenn die Leihmutter eine Eizelle eingesetzt bekommen hat, die nicht von der gewollten Mutter sondern von einer Eizellenspenderin stammt. Dann kann es sein, dass die sozialen Eltern nicht nur biologisch sondern auch im Rechtssinne nicht mit dem Kind verwandt sind. So sind bis zu 5 Eltern denkbar.
Eine ausführliche Darstellung zu dieser Problematik findet sich hier
Wenn fünf Eltern ein Baby haben.
auf den Seiten der Saarbrücker Zeitung.
Vor kurzem befaßte sich auch der Bund deutscher Standesbeamten mit der Thematik, dass ein Kind nun theoretisch bis zu 5 Eltern haben könnte.
http://kuckucksvater.wordpress.com/2012/11/13/bund-deutscher-standesbeamten-fordert-gesetzesanderung-ein-kind-kann-bis-zu-funf-eltern-haben/
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