Dies könnte man zumindest meinen, wenn man sich die Berichterstattung auf SPIEGEL ONLINE zu einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zu Gemüte führt.
Im entschiedenen Falle hatte der Makler die Wohnung mit 74 Quadratmetern Wohnfläche inseriert gehabt. Im Mietvertrag war die Größenangabe offen geblieben. Nachdem der Mieter nachgemessen hatte, glaubte er, die Miete deswegen mindern zu können.
Ausführlich wird die Entscheidung hier auf SPIEGEL ONLINE dargestellt:
Urteil: Makler dürfen bei Immobilien lügen – SPIEGEL ONLINE.
Das Gericht hatte darauf verwiesen, dass im Mietverhältnis letztlich nur die Angaben im Mietvertrag von Belang sind. Wäre also die Größenangabe auch in den Mietvertrag mit übernommen worden, wäre die Sache anders ausgegangen.