durch die Abschaffung der Wehrpflicht im Jahre 2011 musste auch der Zivildienst wegfallen. Dieser war ja als Ersatzdienst für den eigentlichen Wehrdienst gedacht gewesen.
Um die hierdurch entstehende Lücke in der Versorgung insbesondere im sozialen Bereich schliessen zu können, wurde der neue Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Dieser steht somit neben den bisher bereits existierenden Freiwilligendiensten FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr)
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Vollzeitdienst.
Für die Teilnahme an diesem Dienst ist die Erfüllung der Vollschulzeitpflicht. Die Dienstdauer beträgt hier sechs bis längstens 24 Monate.
Die Freiwilligen (Bufdis) erhalten ein angemessenes Taschengeld, daneben noch freie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder, anstelle dieser Sachleistungen, entsprechende Geldleistungen. Zusätzlich gibt es beim Bundesfreiwilligendienst gibt es eine pädagogische Begleitung für die Freiwilligen.
Hieraus folgt aber, dass regelmäßig kein darüber hinaus gehender Unterhaltsanspruch besteht. Diejenigen, die diesen Dienst ableisten, haben aufgrund der erhaltenen Leistungen eine eigenständige – von den Eltern damit unabhängige – Lebensstellung erreicht.
Wenn Sie weitere Fragen zum Unterhaltsrecht haben, finden Sie hier unser online-Angebot rund um das Unterhaltsrecht.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen auch telefonisch zur Verfügung. Sie finden hier unser Angebot der telefonischen Rechtsberatung.
Naaaaaja.
Da hat jemand mal so gar nicht recherchiert. Im BFD sind nämlich keine einheitlichen Leistungen vorgeschrieben. Heißt: Nicht jeder bekommt auch alle angegeben Leistungen. Das krasseste Beispiel sind Tierheim-Bufdis. Diese können mit einer Bezahlung von 1€/h rechnen (ca 180€ mtl) und bekommen keine einzige der Zusatzleistungen. Keine Dienstkleidung, keine Fahrtkostenerstattung, nichts!
180€ im Monat reichen NIE im Leben aus, um selbstständig und unabhängig von den Eltern zu sein. Besonders, wenn der ernorme Kleidungsverschleiß (Schuhe vom Laufen und Klamotten von Bissen) ersetzt werden, Fahrtkosten getragen und Verpflegung bezahlt werden muss. Eine freie Unterkunft wäre toll! Aber das ist kompletter Humbug, hängt alles von der Einsatzstelle ab.
BITTE ÜBERDENKEN!
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