Das OLG Hamm hat nun entschieden, dass auch Patienten, die an Alzheimer leiden, geschieden werden können. Das Problem, das sich hier stellt, besteht darin, dass der Patient bei fortgeschrittener Krankheit keinen eigenen Willen mehr äußern kann.
In der nun vorliegenden Entscheidung des Gerichts (Beschluss v. 16.08.2013, Az. 3 UF 43/13) war die Antragsgegnerin dem Scheidungsantrag mit der Begründung entgegengetreten, der kranke Ehemann wolle weiter an der Ehe festhalten. Die Betreuerin hatte den Scheidungsantrag gestellt gehabt.
Nach Überzeugung des Gerichts beruhte der Antrag auf dem Willen des Antragstellers, den dieser zu einem Zeitpunkt geäußert hatte, als die Krankheit sich noch nicht in einem so fortgeschrittenen Stadium befunden hatte. Es sei daher unbeachtlich, wenn er später sich nicht mehr äußern konnte.
Diese Entscheidung wird angesichts der zu erwrtenden demoskopischen Entwicklung weitreichende Folgen haben dürfen.
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Auch Demenzkranke können geschieden werden.
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