Auskunftsrechte der Eltern bei Finanzierung des Studiums

Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt korrespondiert mit einem umfassenden Auskunftsrecht der Eltern. Diese haben unterhaltsrechtlich die Verpflichtung, die Ausbildung zu finanzieren. Weil der Anspruch aber nur solange Bestand haben kann,wie die Ausbildung zielstrebig verfolgt wird, muss den Eltern das Recht zugesprochen werden,hier eine informative Kontrolle auszuüben. Daher kann zur Überprüfung der Berufsvorbereitung die Vorlage von Studienbescheinigungen, Zeugnissen, Scheinen usw. verlangt werden.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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