Ob die Mutter eines Kindes, das noch keine 3 Jahre alt ist, arbeiten muss, ist häufig Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung. Das OLG in Köln hat in einem Beschluss vom 26.03.2013 eine Erwerbsobliegenheit verneint. Der Mutter steht es nach Auffassung des Gerichts frei, sich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres voll der Betreuung des Kindes zu widmen. Im entschiedenen Fall war der Vater des Kindes nicht leistungsfähig, im Wege der Ersatzhaftung war der Vater der Mutter herangezogen worden. Dieser hatte nun eingewandt, dass der Kindesvater die Mutter bei der Betreuung entlasten könne und diese dadurch ihren Lebensunterhalt selbst verdienen könne. Dem war das Gericht nicht gefolgt.
Ob im Lichte des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz diese Argumentation noch durchgreift, bleibt abzuwarten.