Verlauf des Studiums und Ausbildungsunterhalt

Was muss nun ein Studierender tun, um seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nicht zu gefährden? Zunächst einmal ist der für den Studiengang maßgebliche Studienplan einzuhalten.
Auch bei der zunehmenden Verschulung der Bachelor-Studiengänge besteht ein Spielraum. die Studierenden können aus den angebotenen Lehrveranstaltungen selbständig auswählen. Für den Aufbau des Studiums und die zielgerichtete Absolvierung sind dieStudierenden selbst verantwortlich. Wird daher nur eine Zwischenprüfung nicht rechtzeitig abgelegt, führt dies noch nicht zum Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt.
Allerdings muss der Studierende den Eltern gegenüber auch nachweisen, dass er seine Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit betreibt. Wer also trotz langer Studienzeit keine Zeugnisse über vorgeschriebene Zwischenprüfungen oder Vordiplome vorlegen kann, geht dann seines Anspruches auf Ausbildungsunterhalt verlustig. Wenn die Eltern nun zur Auskunft auffordern und entsprechende Nachweise verlangen, muss der Studierende im Einzelnen darlegen und nachweisen, dass er sein Studium zielstrebig betreibt.

Nach Abschluss eines Bachelor-Studiengangs ist häufig der Masterabschluss für einen Berufseinstieg erforderlich. zwischenzeitlich ist weitgehend anerkannt, dass der Ausbildungsunterhalt auch für ein sich anschließendes Masterstudium geschuldet wird.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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