Arbeitszeugnis muss stimmig sein

Wenn das Arbeitszeugnis nicht in sich stimmig ist, dann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass das Zeugnis gegebenenfalls nachgebessert wird.

Mitarbeiter müssen dann keine durchschnittliche Gesamtbewertung akzeptieren, wenn das Arbeitszeugnis ansonsten sehr positiv ist. Diese Diskrepanz ist nicht hinzunehmen. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden (Az.: 21 Ca 587/11).

Mehr dazu auf den Seiten von n-tv:

Arbeitszeugnis: Arbeitszeugnis muss stimmig sein – n-tv.de.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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