Halloween steht vor der Tür. Der Brauch, der aus Amerika zu uns herüber geschwappt ist, lässt auch dieses Jahr wieder Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus ziehen und um Süssigkeiten nachsuchen.
Den meisten dürfte der Hintergrund des Festes am Vorabend von Allerheiligen – „All hallows evening“ – wenig geläufig sein. Aber auch in unseren Breiten zogen schon die Kinder früher mit Rübengeistern von Haus zu Haus.
Weil für den Fall, dass es kein „Süßes“ gibt, „Saures“ angedroht wird, ist die Gefahr, dass der Spaß in Ernst ausarten kann, durchaus gegeben. Hier drohen unter Umständen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche – gegen Kinder, wie auch gegenüber Eltern. Wenn es um Sachbeschädigungen und Beleidigungen get, kann aber auch schnell eine Strafsache aus dem Scherz werden.
Die Frabnkfurter Rundschau hat hier:
Halloween Brauchtum: Halloween-Streich kann Nötigung sein | Recht – Frankfurter Rundschau.
eine gute Zusammenfassung der möglichen Konsequenzen aufgezeigt. Auf alle Fälle gilt: Das Fest ist dann am Schönsten, wenn es im Rahmen bleibt und man sich vorher Gedanken darüber macht, was für Scherze noch als solche aufgefasst werden können.