Mofa frisieren ist kein Kavaliersdelikt

Die Polizeidirektion hat mitgeteilt, dass zunehmend frisierte Mofas bei Kontrollen festgestellt werden.

Wer ein Mofa schneller macht, macht daraus rechtlich ein Kleinkraftrad. Auch wenn der technische Aufwand gar nicht so groß ist, hat dies doch zur Folge, dass die Mofa-Prüfbescheinigung nicht mehr genügt.

Das bedeutet aber, dass, wer dann mit diesem Mofa unterwegs ist, sich strafbar macht. Denn dies gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.

Das wiederum hat die Folge, dass der Versicherungsschutz entfällt. Fahren ohne Versicherungsschutz ist ebenfalls strafbar. Kommt es zum Unfall, so muss der angerichtete Schaden selbst bezahlt werden – und das kann leicht in die Tausende gehen. Geld, das den Jugendlichen nicht so ohne weiteres zur Verfügung steht.

Das Mofa muss daher wieder in den Originalzustand versetzt werden. Außerdem muss es beim TÜV vorgeführt werden –  und dafür fallen zusätzliche Gebühren an.

Bei einem Unfall ist der Fremdschaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Unter Umständen kommen aber nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die Eltern ins Visier der strafrechtlichen Ermittlungen – nämlich dann, wenn sie als Versicherungsnehmer die Kinder mit den frisierten Mofas wissentlich am Straßenverkehr teilnehmen lassen.

Und wenn dann schließlich mit 17 oder 18 der „richtige“ Führerschein gemacht werden will – dann kann die Führerscheinbehörde unter Umständen bei Vorliegen einer entsprechenden Eintragung doch Zweifel an der persönlichen Eignung haben.

Mehr zum Thema auf den Seiten der SchwäZ:

Immer mehr Jugendliche frisieren Mofas – Nachrichten Gammertingen – schwaebische.de.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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