„Der Herr badet gerne lau“ – so äußerte sich einmal Herbert Wehner über Willy Brandt. Nicht in diesem übertragenen Sinne – sondern wörtlich genommen, war dies der Anlaß eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht München.
Es ging darum, dass eine neu eingebaute Therme zu wenig warmes Wasser bereit stellen konnte. Es dauerte 42 Minuten, bis die Wanne voll war – und dann war das Wasser auch nur lauwarm. Der Vermieter hielt das aber für au
Das Amtsgericht München urteilte, dass ein Vermieter dafür Sorge tragen muss, dass die Warmwassertherme ausreichend warmes Wasser bereitstellt, damit auch ein entsprechender Badegenuß gegeben ist.
Mehr dazu auf den Seiten vom Rechtsindex:
Urteil – Badewasser zu kalt und 42min bis die Wanne voll ist | Rechtsindex.