Die Zeit hat sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinandergesetzt, wonach der Arbeitgeber über den Gesetzeswortlaut hinaus eine Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag verlangen darf.
Die Rechtsprechung zu dieser Thematik hat sich dazu gewandelt, dass der Arbeitgeber schneller vom Arbeitnehmer die Vorlage der Arbeitsunfähikeitsbescheinigung verlangen darf. Allerdings dard er das nicht in jedem Falle.
Wenn also eine Krankmeldung einfach so verlangt wird, kann dies auch nach dieser Rechtsprechung einen Verstoß gegen das Schikaneverbot darstellen. Es muss also schon begründet werden, warum hier schon früher eine ärztliche Bescheinigung verlangt wird. Hier wird beispielsweise ein hoher Krankenstand als Grund genannt.
Ein lesenswerter Kommentar in der ZEIT:
Krankmeldung: Attestpflicht ab erstem Tag bleibt die Ausnahme | Karriere | ZEIT ONLINE.