Kinderbetreuung: Niedrige Vergütung schadet Abzug bei Sonderausgaben nicht!

Eltern, die beide berufstätig sind, haben häufig das Problem, dass sie nicht wissen, wie die Kinder betreut werden sollen.

Ein oftmals genommener Ausweg ist, die Großeltern mit der Kinderbetreuung zu betrauen.

Steuerlich ist der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten auch dann möglich ist,  wenn die Zahlungen an die Großeltern sehr niedrig sind. Diese tatsächlich nur geringen Betreuungskosten schaden beim Abzug bei Sonderausgaben also nicht.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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