Vermieter darf fiktive Kosten eines Drittunternehmens ansetzen

Bei der Nebenkostenabrechnung taucht immer wieder die Frage auf, welche Kosten der Vermieter für Gartenpflege und Hausmeisterkosten einsetzen darf. Spannend wird dies, wenn die Leistungen vom Vermieter oder seinem Personal selbst erbrachtg werden.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter auch in diesen Fällen gegenüber den Mietern so abrechnen darf, als seien diese Leistungen von einer Fremdfirma erbracht worden. Der Vermieter muss sich also eine etwaige Ersparnis nicht anrechnen lassen.

Mehr dazu auf den Seiten vom Rechtsindex:

Urteil – Vermieter darf fiktive Kosten eines Drittunternehmens ansetzen | Rechtsindex.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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