Der Rechtsindex weist auf ein Urteil des AG München hin, das sich mit dem vorgetäuschten Eigenbedarf befasst.
In dem dort entschiedenen Falle wurde nochmals herausgestellt, dass der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn es sich im Nachhinein ergibt, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war.
Wenn die Parteien sich dann aber im Räumungsrechtsstreit vergleichen, dann muss genau geschaut werden, ob mit diesem Vergleich auch die Frage, ob ein Eigenbedarf vorgelegen hat oder nicht, mitverglichen wurde. Wenn dem aber so ist, dann ist auch der Schadenersatzanspruch mit erledigt.
Es heisst also: Genau hinschauen und alle Ansprüche bedenken, bevor verglichen wird.
Mehr dazu auf den Seiten des Rechtsindex:
Urteil: Mieter gekündigt – Der vorgetäuschte Eigenbedarf | Rechtsindex.