Eine geladene Pistole hat unter der Matratze nichts verloren

Das entschied jetzt das OVG Rheinland-Pfalz. Bei einer angekündigten Inspektion war eine geladene Pistole unter der Matratze aufgefunden worden, zwei weitere Kurzwaffen waren zwar im Waffenschrank – allerdings geladen.

Damit hatte der Kläger gleich mehrere waffenrechtliche Verstöße begangen. Die untere Waffenbehörde widerrief daher die Erlaubnis, Waffen zu führen. Zu Recht – entschied nun das Gericht. Wer ein solches Verhalten an den Tag lege, dem fehle auch die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

Mehr dazu auf den Seiten von LTO:

Pistole unter Matratze begründet Unzuverlässigkeit.

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Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Ein Kommentar zu “Eine geladene Pistole hat unter der Matratze nichts verloren

  1. Nein,
    damit alleine hatte er noch keinen Verstoß gegen das WaffR begangen. Erst wenn die Waffen auch so „verwahrt“ werden – also keine berechtigte Person die tatsächliche Gewalt über die geladenen Waffen ausübt – und die Sicherheitsklasse des Waffenschranks zu niedrig ist, um Waffen und Munition zusammen verwahren zu dürfen, liegen Verstöße oder ein Verstoß gegen das WaffG vor. Wie es zu der Feststellung der Verstöße bzw. des Verstoßes kam, wird leider nicht aufgezeigt.

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