Intersexualität – neue Rechtslage

Heute tritt eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft. Wenn Kinder geboren werden, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, dann muss im Geburtsregister keine Angabe mehr erfolgen.

Laut Statistik ist eines von 4.500 Neugeborenen in Deutschland hiervon betroffen.

Einfach kein Geschlecht einzutragen, schafft aber neue Probleme. Christiane Meister hat auf Zeit online hier:

Intersexualität: Geschlechtsangabe darf nun fehlen | ZEIT ONLINE.

eine lesenswerte Reportage dazu geschrieben.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Ein Kommentar zu “Intersexualität – neue Rechtslage

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