Immer wieder kommt es vor, dass Menschen ein Paket erhalten, obwohl sie eigentlich nirgendwo etwas bestellt haben. Wenn man nicht aufpasst, hat man schnell aus einer Probelieferung – unter Umständen mit Werbegeschenken beworben – schnell ein Abonnement bekommen. Oder aber es waren Scherzbolde am Werk – unliebsame Zeitgenossen oder missgünstige Nachbarn.
Wie auch immer – im Streitfalle muss der Lieferant beweisen können, dass tatsächlich ein Vertrag mit dem Lieferanten zustande gekommen ist.
Mehr dazu gibt es in einer Reportage des WDR-Fernesehens: