Die NWZonline macht mit der Schlagzeile auf, dass bis zu 80% der Gutachten in Sorgerechtsverfahren schlampig erstellt oder gar fehlerbehaftet seien. Die online-Ausgabe zitiert hier Werner Leitner, der an der Uni Oldenburg unterrichtet. Diese Einschätzung findet sich in einer Reportage über ein gerichtliches Sorgerechtsverfahren.
Ausführlich kann der Fall hier nachgelesen werden: