Auf den Seiten von LTO findet sich eine lesenswerte Sammlung rechtsgeschichtlich interessanter Ereignisse aus der Zeit vor 100 Jahren:
Ziemlich genau vor 100 Jahren, am 21. November 1913 befasste sich das Reichsgericht erstmalig mit der Frage, ob es Pornographie im Film gebe – und wie die Strafbarkeit der Verbreitung pornographischer Aufnahmen mit dem damals noch neuen Medium zu bewerten gewesen sei.
Bis heute wirkt ausserdem eine vereinsrechtliche Entscheidung des Reichsgerichts nach: Die Zulassung eines Vereins, der die Interessen von niedergelassenen Ärzten vertrat – ein Vorläufer der heutigen kassenärztlichen Vereinigung. Die weitere Entwicklung vom Verein zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – im Wege der nationalsozialistischen Gesetzgebung – bis heute rundet den rechtshistorischen Beitrag ab.