Rechtssprichwort zum Nachbarrecht
Ein Zaun sei ein Friedenstifter unter Nachbarn – behauptet ein altes Rechtssprichwort. Goethe, seines Zeichens auch Jurist, prägte den Satz: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Gerade im Nachbarrecht ist man auf die gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen. Der Zaun aus dem Sprichwort setzt eine deutlich sichtbare Grenze – die die Interessensphären deutlich voneinander abgrenzt. Damit erhält der Zaun die friedensstiftende Funktion – ganz entgegen der anderen Meinung, dass Zäune niedergerissen und Gräben zugeschüttet werden müssen, um zu einem friedfertigen Miteinander zu kommen.
Mit der Mediation haben wir ein Mittel, um uns Nachbarschaftskonflikten anzunehmen. Hier können die Streitparteien sich über die aufgerissenen Gräben und trennenden Zäune verständigen, ohne es auf einen Rechtsstreit im eigentlichen Sinne ankommen zu lassen. Hier kann ein Zaun gemeinsam errichtet werden – der die jeweilige Interessensphäre des Einen vom Anderen abgrenzt und jedem der vorherigen Kontrahenden Einhalt gebietet.
Denn Nachbarn sind unter Umständen viele Jahre miteinander auf engstem Raume aneinander gebunden. Der beste Weg zur Befriedung eines solchen Konflikts führt daher über das Erkennen und Anerkennen der wechselseitigen Bedürfnisse. Der in der Mediation erarbeitete Zaun kann daher Friedenstifter sein – im Gegensatz zum einseitig hochgezogegen Grenzwall.