Scheidung mit einem Anwalt – Kosten sparen bei Trennung und Scheidung?

Immer wieder taucht die Frage nach dem „gemeinsamen Anwalt“ in Trennungs- und Scheidungssituationen auf. Man hat doch schon so viel im Internet gelesen, oder aus dem Freundes- und Bekanntenkreis entsprechendes gehört. Hintergrund solcher Überlegungen ist der Umstand, dass im Scheidungsverfahren Anwaltszwang nur für die Antragstellung besteht. Wenn man dem Antrag selbst nicht entgegentreten möchte und dem Antrag nur zustimmt, bedarf es keiner anwaltlichen Vertretung.

Auch ist es durchaus möglich, sich beraten zu lassen, wenn es nicht darum geht, eine Trennung und Scheidung hochstreitig durchzuführen und man sich im Wesentlichen einig ist.

Hier gilt aber unbedingt, dass genauestens geklärt ist, wer denn nun Auftraggeber des Anwalts ist. Der Anwalt hat die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Damit kann er aber nicht die Interessen beider Ehegatten vertreten. Er kann allenfalls im Beisein des Mandanten mit dem Ehegatten Verhandlungen führen und in dessen Einverständnis auch Hinweise geben.

Der gemeinsame Anwalt ist daher niemals ein „gemeinsamer“ – sondern der Anwalt eines der Beteiligten. Die Beteiligten können sich darüber verständigen, dass nur einer anwaltlich vertreten sein solll – und dass man sich vielleicht auch die Kosten, die dem einen erwachsen, teilt.

Kürzlich erst wurde diesbezüglich höchstrichterlich geurteilt. Der ISUV weist auf seiner Homepage darauf hin:

Kosten sparen bei Trennung und Scheidung: Scheidung mit einem Anwalt | ISUV.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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