Für den Kuckucksvater-Blog schreibe ich in einer neuen Serie zum Abstammungsrecht. Wer sonst noch für diesen Blog schreibt, findet sich hier auf der Liste der Autoren.
Die Kuckuckskinderproblematik ist recht brisant. Statistiken gehen davon aus, dass je nach Untersuchung ungefähr 10 % der Kinder Kuckuckskinder sein könnten. Mehr dazu findet sich in einem anderen Artikel des Blogs hier.
Die rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen sind für die betroffenen Väter, Mütter und Kinder nicht so ohne weiteres verständlich. Die Serie soll daher dazu beitragen, für Problemstellungen zu sensibilisieren und zur Rechtssicherheit beizutragen.
Der erste Artikel wird sich mit der Frage beschäftigen, ob man einen heimlichen Vaterschaftstest machen darf.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.