Muss der Chef für Facebook-Postings seiner Mitarbeiter haften?

Dieser Frage geht die Arbeitsrechtskolumne in der ZEIT ONLINE nach:

Arbeitsrecht: Haftet der Chef für Facebook-Postings? | ZEIT ONLINE.

Hintergrund war eine Entscheidung des Landgerichts Freiburg. Der Chef war wegen eines Wettbewerbsverstosses abgemahnt worden – dieser fand aber auf dem Facebookprofil des Arbeitnehmers statt. Das Gericht sah es aber als gegeben an, dass in dieser Konstellation das Unternehmen auch für das Handeln der Mitarbeiter in deren Freizeit gerade stehen müsse, wenn dies einen Bezug zum Unternehmen aufweise.

Hieraus folgt nun, dass die Unternehmen ihre Mitarbeiter genau darin schulen sollten, was sie tun dürfen und was sie unterlassen sollten – und dass die Mitarbeiter auch dann, wenn sie eifrig sind, sich erst einmal versichern sollten, ob sie sich hier auf Glatteis bewegen. Wenn das Unternehmen die Mitarbeiter darauf entsprechend hinweist, kann unter Umständen der Mitarbeiter vom Unternehmen in Regress genommen werden.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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