Vaterschaftstest: die Serie beim Kuckucksvater-Blog geht weiter

Morgen erscheint die nächste Folge in der Reihe „Recht und Gesetz – Vaterschaftstest“ im Kuckucksvaterblog.

Dieses Mal wird es um die Frage gehen, wie man denn zur Zustimmung zu einem solchen Test – in der Sprache des Gesetzgebers heisst das „ Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung“. – erhält.

Hier gibt es die bisherigen Folgen zum Nachlesen:

Darf ich einen heimlichen Vaterschaftstest machen

Wer darf einen Vaterschaftstest verlangen

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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